Die Rückstauklappe
Wie sieht es mit Ihrer Rückstausicherung aus?
Erstaunlich viele Grundstücke, deren tiefste Entwässerungsgegenstände unterhalb der Rückstauebene des öffentlichen Schmutz- bzw. Mischwasserkanals liegen, verfügen nicht über eine Rückstausicherung. Damit riskiert man überflutete Keller oder Einliegerwohnungen im Fall eines Abwasserrückstaus in der öffentlichen Kanalisation.
Da ein Verzicht auf Rückstausicherungen grundsätzlich ein Verstoß gegen den Anlagenbetrieb nach den Allgemein anerkannten Regeln der Technik darstellt und häufig auch ein Verstoß gegen geltende Abwassersatzungen ist, kann der Grundstückseigentümer die Kommune nicht für Rückstauschäden haftbar machen. Aus gleichem Grund setzt der Grundstückseigentümer auch seinen Versicherungsschutz gegen Abwasserschäden aufs Spiel.
Um das zu vermeiden rufen Sie uns an und wir werden Sie kompetent beraten.
